Der Sachverständige

Das Zeichen für Sachverstand Das Zeichen für Sachverstand

 

Der Sachverständige

 

Unabhängig und unparteiisch

 

Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.               (Textquelle IfS - Institut für Sachverständigenwesen e.V., 50672 Köln)


Vereidigung 8.Dez.2009 Vereidigung 8.Dez.2009

Vereidigung zum Sachverständigen für das Klavier- und Cembalobauhandwerk

an der Handwerkskammer Niederbayern und Oberpfalz in Passau am 8. Dezember 2009

durch den Handwerkskammerpräsidenten Franz Prebeck (im Bild rechts).